Egal ob im Garten, am nahegelegenen Badesee, auf dem Balkon, mit Freunden oder mit der Familie; das Hobby-Brutzeln ist in. Rund 100 Millionen mal greifen die Deutschen zu Fleisch und Würstl und starten jedes Jahr von neuem die sommerliche Grillsaison.
Zwar sind echte Wettkämpfe beim Freizeitgrillen eher die Ausnahme, es sollte aber jeder bedenken, dass es auch bei diesem Volkssport einige Regeln gibt, an die man sich besser halten sollte.

Ob das Grillen an einer öffentlichen Grünanlage gestattet ist, wird grundsätzlich von Stadt oder Gemeinde entschieden. So genannte Einweg- oder Wegwerfgrills sind tatsächlich in den
Parkanlagen mancher Städte verboten, da sie die Grasfläche schädigen. Verstößt man gegen diese Regel, so wird ein ordentliches Ordnungsgeld fällig. Wie weit man solche  Grills im  eigenen Garten verwendet, kann jeder selbst entscheiden.
Jedoch gilt auch daheim nicht völlige “Grillfreiheit”. Kommt es zu einem Rechtsstreit mit dem Nachbar, wird individuell von Fall zu Fall entschieden, wie oft der Grill befeuert werden darf. Es sei denn, der Vermieter hat bereits im Voraus festgelegt, was erlaubt ist und was nicht.

Um tatsächliche Auseinandersetzungen zu vermeiden hilft es oft, sich gleich mit dem Nachbarn abzusprechen oder den Nachbarn mit seiner Familie zur Grillparty einzuladen. Damit aus ihrer nächsten  Grillparty kein Nachbarschaftsstreit wird.

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